Logopädische Behandlungen bezahlt Ihre Krankenkasse. Voraussetzung ist jeweils eine ärztliche Verordnung. Sie erhalten diese in Ihrer Hausarzt-, Kinderarzt- , HNO- oder Zahnarztpraxis, in Ihrer kieferorthopädischen, neurologischen oder phoniatrischen Praxis.
In unserer logopädischen Praxis können Sie sich an zwei Standorten beraten und behandeln lassen, als Patient:innen aller Altersgruppen und als Angehörige, alternativ auch online.
Wir bieten unsere Leistungen auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch an.
Zu diesen Themen können Sie uns ansprechen:
Stimmstörungen und Stimmtraining
- Organische Stimmstörungen (z. B. Stimmband-Lähmung; Stimmband-Ödeme)
- Funktionelle Stimmstörungen (z. B. Heiserkeit, Stimmschwäche und Stimmverlust)
- psychogene Stimmstörung
- Störung der Singstimme
- Stimmtransition für trans Personen
Sprachstörungen
- Sprachentwicklungsstörung
- Aphasie (etwa nach einem Schlaganfall)
Sprechstörungen (Artikulation)
- Aussprachestörung
- Redefluss-Störung (Stottern; Poltern)
- Dysarthrie (neurologische Sprechstörungen nach einem Schlaganfall, Gehirntumor oder Parkinson-Erkrankung)
- Rhinophonie (Näseln)
- Sprechapraxie (Störung in der Sprechplanung)
- Fazialisparese
- Myofunktionelle Störung
Schluckstörungen
- Dysphagie (Schluckstörung, auch im Alter)
- viszerales Schluckmuster (Fehlspannung der Mund- und Zungenmuskulatur)