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Therapie

Therapeutin und Patientin in Bewegung und lachend

Logopädische Behandlungen bezahlt Ihre Krankenkasse. Voraussetzung ist jeweils eine ärztliche Verordnung. Sie erhalten diese bei Ihrem Hausarzt, Kinderarzt oder HNO-Arzt, beim Zahnarzt, Kieferorthopäden, Neurologen oder Phoniater.

In unserer Logopädischen Praxis am Roseneck können Sie sich beraten und behandeln lassen, als Patienten aller Altersgruppen und als Angehörige. Auch zu speziellen Fragen bei Mehrsprachigkeit.

Zu diesen Themen können Sie uns ansprechen:

Stimmstörungen

  • Organische Stimmstörungen (z. B. Stimmband-Lähmung; Stimmband-Ödeme)
  • Funktionelle Stimmstörungen (z. B. Heiserkeit, Stimmschwäche und Stimmverlust)
  • Kindliche Stimmstörung

Sprachstörungen (Wortschatz; Grammatik; Verstehen; Lesen und Schreiben)

  • Sprachentwicklungsstörung
  • Aphasie (etwa nach einem Schlaganfall)

Sprechstörungen (Artikulation)

  • Dyslalie (Aussprache; z. B. Lispeln)
  • Redefluss-Störung (Stottern; Poltern)
  • Dysarthrie (neurologische Sprechstörungen nach einem Schlaganfall, Gehirntumor oder Parkinson-Erkrankung)
  • Rhinophonie (Näseln)
  • Sprechapraxie (Störung in der Sprechplanung)

Schluckstörungen

  • Dysphagie (Schluckstörung, auch im Alter)
  • Myofunktionelle Störungen (Fehlspannung der Mund- und Zungenmuskulatur)

Auditive Wahrnehmungsstörungen (Hörverarbeitung)

Theareputin mit Patienmtin bei manueller Behandlung im Mundbereich
Thearpeutin in  gesprächssituation mit Patientin
Thearpeutin im Kontakt mit Patientin